Aktualisierte Massnahmen und Infos in der Corona-Zeit
Als Teil der „Interessengruppe Kreativwirtschaft“ informieren wir mit diesem Blobgbeitrag über neue und aktualisierte Massnahmen.
Achtung: Von Bund, Kanton und Gemeinden werden laufend neue Massnahmen erarbeitet. Die nachfolgend aufgeführten Angaben sind ohne Gewähr und beinhalten die Informationen aus der Pressekonferenz des Bundes vom 25.3.2020. Informiert Euch unbedingt auch bei den entsprechenden Stellen.
Neue und aktualisierte Massnahmen
Treuhänder und Buchhalter: Sprich mit deinem Treuhänder/Buchhalter und lass dich beraten. Viele Massnahmen sind zu unternehmensspezifisch, als dass wir diese hier aufführen könnten. In der Einschätzung, ob ein Liquiditätskredit für dich sinnvoll ist oder du besser darauf verzichtest, dein Treuhänder/Buchhalter sollte der erste sein, der dich hier in deinem Interesse beraten kann. Entwickle Szenarien und ermittle deine benötigte Liquidität inkl. deiner Lebenshaltungskosten kurz- und mittelfristig.
Bank: Kredite im Rahmen von 10% deines letztjährigen Jahresumsatzes und bis zu CHF 500‘000, sollten vereinfacht für KMU zur Verfügung stehen, mit einem Zins von 0%, Laufzeit 5 Jahre. Für die genauen Konditionen sprich mit deiner Bank und siehe die Medienmitteilung vom 25.3.2020 und die Weisungen auf covid19.easygov.swiss.
Kultursektor: Massnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen des Coronavirus finden sich hier. Das BAK und Pro Helvetia arbeiten an konkreten Massnahmen, den Corona Infopoint von Pro Helvetia bietet laufend aktualisierte Informationen hier.
Kurzarbeit: Beschäftigst du Mitarbeitende und kannst Ausfälle nachweisen, dann melde lieber früher als spät Kurzarbeit an. Informiere dich hier und bei den zuständigen kantonalen Stellen für Wirtschaft und Arbeit hier.
Erwerbsersatzordnung Selbständige: Für selbständig Erwerbende (Einzelunternehmen) besteht die Möglichkeit Taggelder zu beantragen, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir empfehlen zur Zeit, dass ihr euch um Taggelder bemüht, selbst wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Absagen sammelt, um weitere Massnahmen voranzutreiben. Wende dich an deine AHV Ausgleichskasse/SVA deines Kantons und informiere dich hier. Falls alle Stricke reissen und du dich in einer Notsituation befindest, wende dich bitte an das Sozialamt deiner Gemeinde.
Miete: Bitte siehe dazu die neuste Medienmitteilung des Bundes hier. Der Bundesrat hat die Frist bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage, sofern die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten. Eine zusätzliche Task Force wird dem Bundesrat bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen. In der Zwischenzeit lohnt es sich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Kantonale Massnahmen: Wir haben hier viele Links zusammengetragen (nicht abschliessend).
Bestehende Massnahmen mit ungebrochener Gültigkeit: Siehe unser Blogbeitrag von letzter Woche
Weitere relevante Links
Information für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus, Stand 24.3.2020
Coronavirus: Hilfe für Erwerbstätige und Unternehmen in der 1. und 2. Säule: Der Bundesrat hat am 20. und 25.3.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern.